Portrait

Portrait DIE MEDIATION M-V e. V.

Ein sog. Mediationsverfahren bietet den Parteien eine neue Möglichkeit, sich in einem Streitfall schnell und unbürokratisch zu einigen.

 

Der Mediator vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern vermittelt zwischen den Parteien, wobei er grundsätzlich auch keine Empfehlung abgibt. Im Rahmen des Mediationsverfahrens finden Gemeinschaftssitzungen (Mediator plus beide Parteien) sowie gegebenenfalls Einzelsitzungen (Mediator plus jeweils eine Partei) statt. Wie bei allen außergerichtlichen Streitbeilegungsmöglichkeiten steht auch hier der Gedanke im Vordergrund, die ansonsten intakten sozialen oder geschäftlichen Beziehungen nicht zu zerstören. Gerade bei Unternehmen, die bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll und im gegenseitigen Interesse zusammen arbeiten, bietet sich ein Mediationsverfahren an.

 

Grundsätzlich sollte vor einem Gerichtsverfahren eine außergerichtliche Streitbeilegung versucht werden. Hierfür ist der Abschluss einer Mediationsvereinbarung bereits bei Abschluss des Vertrages zu empfehlen.

 

Am 10. August 2004 wurde der Verein DIE MEDIATION M-V (e. V.) ins Leben gerufen. Zweck des Vereins ist es, alternative Verfahren der zukunftsfähigen Konfliktbereinigung, insbesondere das Verfahren der gerichtlichen und außergerichtlichen Mediation in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern.

 

Der Verein hat sich das Ziel gesetzt, Interessen zu bündeln und der erste Ansprechpartner für alle Fragen der Mediation im Land Mecklenburg-Vorpommern zu sein. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung, Implementierung und Fortschreibung von Standards in der Mediation. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u. a. neben dem Land Mecklenburg-Vorpommern die drei Industrie- und Handelskammern und die zwei Handwerkskammern des Landes sowie die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern und die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern.