Antragsformular
Bitte beachten Sie die unten stehenden Voraussetzungen und senden Sie den ausgefüllten und unterschrieben Antrag an:
DIE MEDIATION M-V e. V.
Geschäftsstelle
c/o IHK zu Schwerin
Geschäftsbereich Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
1. Fachliche Anforderungen
Fachlich qualifiziert ist, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung hat sowie aufgrund einer entsprechenden Ausbildung über Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation verfügt und mit den rechtlichen und psychosozialen Grundlagen vertraut ist. Die Ausbildung umfasst mindestens 90 Unterrichtsstunden a’ 45 Minuten und ist aufgegliedert in einen theoretischen und anwendungsorientierten Teil.
Der theoretische Teil der Ausbildung hat insbesondere zu umfassen:
eine Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder,
- Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze,
- Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen,
- Konfliktanalysen,
- Anwendungsgebiete der Mediation,
- Persönlichkeitstheorien und psychosoziale Interventionsformen,
- ethische Fragen der Mediation, insbesondere der Position des Mediators,
- rechtliche, insbesondere zivilrechtliche, Fragen der Mediation sowie Rechtsfragen von Konflikten, die für eine Mediation besonders in Betracht kommen,
Der anwendungsorientierte Teil der Ausbildung hat insbesondere zu umfassen:
- Einzelselbsterfahrung und Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion,
- Gruppenarbeit
- Fallarbeit und begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation.
2. Persönliche Eignung
Persönlich geeignet ist, wer in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten aus dieser Mediatorenordnung bietet. Ein Mediator, der in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht, kann in die Liste der Mediatoren eingetragen werden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und er zusätzlich nachweist, dass er seine Mediatorentätigkeit persönlich ausüben kann und dass er hierbei keinen fachlichen Weisungen unterliegt.
3. Angemessene Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung, die die Mediationstätigkeit erfasst, muss vor der Listung abgeschlossen worden sein. Die Höhe der abzuschließenden Haftpflichtversicherung hängt vom Haftpflichtrisiko der konkreten Mediatorentätigkeit ab. In der Regel wird eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000,- Euro im einzelnen Schadensfall und 250.000,- Euro für alle Schadensfälle pro Jahr als angemessen angesehen.
4. Pflichten des eingetragenen Mediators
Der Mediator hat aus der Mediatorenordnung Pflichten, die er für verbindlich anerkennen muss. Die wesentlichen Pflichten sind:
- Verschwiegenheitspflicht für Mediator und seine Mitarbeiter
- Verwertungsverbot
- Wer selbst Partei, Parteivertreter, Berater oder Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediator tätig sein.
- Der Mediator darf nur mit Zustimmung der Parteien tätig werden.
- Dokumentationspflicht und Aufbewahrungspflicht
- Fortbildungspflicht: Der Mediator hat sich angemessen, zumindest acht Unterrichtsstunden a`45 Minuten jährlich fortzubilden.
- Kostenlose Informationsgespräche nach § 135 FamFG
- Der Mediator ist verpflichtet, kostenlose Informationsgespräche i.S.d. § 135 FamFG anzubieten und auf Nachfrage durchzuführen, sofern er als Schwerpunktbereich seiner Tätigkeit die Familienmediation angegeben hat.
5. Antragstellung
Der Antrag soll aus dem vom Verein bereitgestellten Vordruck gestellt werden. Daneben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf in Stichworten mit detaillierten Angaben über den Erwerb der Kenntnisse auf dem Gebiet der Mediation,
- Nachweise über den Erwerb der Qualifikation (Fotokopien von Teilnahmebestätigungen, Zeugnisse usw. auf dem Gebiet der Mediation),
- Angaben über Art und Umfang der bisherigen Tätigkeit als Mediator,
- Referenzen (genaue Angaben von Namen, der beruflichen Stellung und Adressen),
- Freistellungs- und Weisungsfreiheitserklärung des Arbeitgebers/Dienstherren (sofern in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehend),
- angemessene Haftpflichtversicherung, die die Mediatorentätigkeit umfasst (Kopie),
- Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate).
6. Kosten der Listung
Für die Listung und die Verlängerung der Listung werden bis auf Widerruf keine Kosten erhoben.
Kontakt:
DIE MEDIATION M-V e. V.
Geschäftsstelle
c/o IHK zu Schwerin
Geschäftsbereich Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Ansprechpartner:
Claudia Bauer
Telefon: 0385 5103-511
Telefax: 0385 5103-9511
E-Mail: bauer@schwerin.ihk.de
www.mediation-mv.de
Stand: 19.10.2021